I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Im Streitjahr 1994 erzielten sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Der Kläger tätigte außerdem Geldgeschäfte mit einem Herrn X. Im September 1994 wurde der Kläger in einem Strafverfahren gegen X als Zeuge vernommen. Er gab an, dass er X verschiedene Male kurzfristig hohe Geldbeträge zur Verfügung gestellt habe, die er mit Renditen zwischen 5 und 10 v.H. wieder zurückerhalten habe. Im Juni 1994 habe er dem X erneut 2 000 000 DM überlassen, die dieser abredewidrig nicht zurückgezahlt habe.
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