BFH - Urteil vom 16.03.2000
IV R 3/99
Normen:
AO (1977) § 129 ;
Fundstellen:
BB 2000, 1510
BB 2000, 2241
BFH/NV 2000, 1149
BFHE 191, 226
BStBl II 2000, 372
DB 2000, 1797
NJW 2001, 1448
NVwZ 2000, 1453
Vorinstanzen:
FG Münster,

Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

BFH, Urteil vom 16.03.2000 - Aktenzeichen IV R 3/99

DRsp Nr. 2000/5943

Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

»Einigen sich der Steuerpflichtige und das FA auf die zusätzliche Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens und übersehen sie bei ihrer Einigung, dass der streitige Betrag in dem angefochtenen Bescheid bereits als Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb berücksichtigt war, so liegt eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FA nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit, was die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit ausschließt.«

Normenkette:

AO (1977) § 129 ;

Gründe: