FG Nürnberg, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen III 181/2003
Offenbare Unrichtigkeit; unrichtiges Ausfüllen des Eingabebogens
BFH, Beschluss vom 30.01.2006 - Aktenzeichen III B 2/05
DRsp Nr. 2006/7670
Offenbare Unrichtigkeit; unrichtiges Ausfüllen des Eingabebogens
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung sind zur Berichtigung von Steuerbescheiden nach § 129AO berechtigende offenbare Unrichtigkeiten mechanische Versehen wie z. B. Eingabe- oder Übertragungsfehler; sie können aber auch in einem unbeabsichtigten unrichtigen Ausfüllen des Eingabebogens bestehen.
Die Zulassung der Revision ist weder zur Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative FGO noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO) geboten.
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