FG Sachsen, vom 17.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 23/07
Offenbarung von in Außenprüfungsberichten enthaltenen Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen; Anerkennung eines eigenständigen Anfechtungsrechts hinsichtlich der Auswertung eines Außenprüfungsberichts; Bindung an eine vorgenommene Aufteilung des angegebenen Gesamtkaufpreises i.R.d. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für erhöhte Absetzungen und den Sonderausgabenabzug durch den Betriebsprüfer
BFH, Beschluss vom 30.07.2009 - Aktenzeichen VII B 176/08
DRsp Nr. 2009/23861
Offenbarung von in Außenprüfungsberichten enthaltenen Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen; Anerkennung eines eigenständigen Anfechtungsrechts hinsichtlich der Auswertung eines Außenprüfungsberichts; Bindung an eine vorgenommene Aufteilung des angegebenen Gesamtkaufpreises i.R.d. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für erhöhte Absetzungen und den Sonderausgabenabzug durch den Betriebsprüfer