Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 22.02.2018, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 12.760,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 27.09.2018 zu bezahlen.
III. IV. V. VI. VII.
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