1. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2020 (VK 1-78/20) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene.
3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 22.000,00.
I.
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