1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Höhe von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
I.
Die Kläger wurden im Streitjahr 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus den gewerblichen Betrieben der Klägerin und aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers. Die Klägerin ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|