OLG Düsseldorf vom 03.10.1986
3 Ws 493/86
Normen:
AO § 370 Abs. 2 ; StGB §§ 22, 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
wistra 1987, 354

OLG Düsseldorf - 03.10.1986 (3 Ws 493/86) - DRsp Nr. 1996/16804

OLG Düsseldorf, vom 03.10.1986 - Aktenzeichen 3 Ws 493/86

DRsp Nr. 1996/16804

a. In den Fällen der Untätigkeit eines zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten beginnt bei einer Veranlagungssteuer eine versuchte Steuerverkürzung erst zu dem Zeitpunkt, in dem bei pflichtgemäßem Verhalten die Steuererklärung spätestens hätte abgegeben werden müssen; dabei sind durch das Finanzamt gewährte Fristverlängerungen zu beachten. b. Liegt die Pflichtwidrigkeit eines Steuerstraftäters bei Veranlagungssteuern im Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung, so tritt eine vollendete Steuerverkürzung erst zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuer festgesetzt worden wäre, wenn der Steuerpflichtige die Steuererklärung pflichtgemäß abgegeben hätte.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 2 ; StGB §§ 22, 23 Abs. 1 ;

Hinweise: