Die Klägerin, die sich mit der Planung und Betreuung von Bauprojekten insbesondere im Schienenverkehr befasst, nimmt die beklagten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Kündigung eines Beratervertrages auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Beklagten haben die Klägerin seit 1981 in allen steuerlichen Belangen beraten und für sie die Buchführung sowie die Anfertigung der Jahresabschlüsse und Steuererklärung übernommen. Die hierfür entrichteten monatliche Pauschalvergütungen wurden im Abstand von etwa zwei Jahren - zuletzt im Dezember 1993 rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr - dem steigenden Geschäftsvolumen der Klägerin angepasst. Im Sommer 1986 legten die Parteien ihre beiderseitigen Vertragspflichten in einem schriftlichen Beratervertrag nieder, auf den wegen seiner näheren Regelungen verwiesen wird (Anlagen B 1 = K 1; Bl. 26 ff. = 425 ff. GA).
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