OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.11.1984 (2 Ss 382/84 - 166/84 III) - DRsp Nr. 1996/4593
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1984 - Aktenzeichen 2 Ss 382/84 - 166/84 III
DRsp Nr. 1996/4593
Die auf dem Heizöl ruhende bedingte Steuerschuld wird nicht schon dadurch unbedingt, daß dieses unterschlagen wird. Gemäß § 50 Abs. 3 Nr. 1AO ist hierfür vielmehr Voraussetzung, daß das Heizöl entgegen der vorgesehenen Zweckbestimmung - also nicht zum Verheizen - verwendet wird oder diesem Zweck nicht mehr zugeführt werden kann.