Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Angeklagten und gegen zwei weitere Personen am 02. März 1995 Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - S. wegen Steuerhinterziehung, Betrugs und Untreue erhoben, wobei es um insgesamt drei Tatkomplexe (A: F.Verein; B: Theater; C: Vorwürfe der Steuerhinterziehung in eigener Person) geht. Nach Abtrennung des Tatkomplexes B zu Nachermittlungen im Zwischenverfahren hat das Landgericht mit Beschluß vom 14. Dezember 1995 das Hauptverfahren im Tatkomplex C insgesamt und im Tatkomplex A lediglich bezüglich der Punkte II. 1.-29. (Sozialversicherungsbetrug) eröffnet und die Anklage insoweit zur Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer zugelassen; in den Punkten A. I. 1.-19. (Lohnsteuerhinterziehung) hat die Wirtschaftsstrafkammer dagegen die Eröffnung abgelehnt.
Gegen die Teilablehnung der Eröffnung wendet sich die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Beschwerde.
A.
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