I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist selbständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er hat sowohl seinen Wohn- als auch Kanzleisitz im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts X. Nachdem dieses den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) nach § 195 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) mit der Durchführung einer Außenprüfung in Bezug auf Einkommen- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2005 beauftragt hatte, erließ das FA eine entsprechende Prüfungsanordnung. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde, mit der er die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) begehrt.
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