Ordnungsgemäße Spendenbescheinigung für Aufwandsspenden
FG Thüringen, vom 30.01.2003 - Aktenzeichen IV 769/01
DRsp Nr. 2003/12158
Ordnungsgemäße Spendenbescheinigung für Aufwandsspenden
Unvollständige Angaben in einer Spendenbescheinigung zu sog. Aufwandsspenden (u.a. Fahrt-/Telefonkosten) können nur durch Vorlage einer neuen, ordnungsgemäßen Spendenbescheinigung nachgeholt werden.