BFH - Urteil vom 04.03.2009
I R 45/08
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; KStG § 27 Abs. 3 S. 2; GewStG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 04.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 5337/05

Ordnungsgemäßer Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit einer Altersversorgung eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers; Steuerliche Anerkennung einer umsatzbezogenen (Zusatz-) Vergütung; Voraussetzungen für die Berichtigung einer zunächst ergangenen Festsetzung

BFH, Urteil vom 04.03.2009 - Aktenzeichen I R 45/08

DRsp Nr. 2009/27102

Ordnungsgemäßer Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit einer Altersversorgung eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers; Steuerliche Anerkennung einer umsatzbezogenen (Zusatz-) Vergütung; Voraussetzungen für die Berichtigung einer zunächst ergangenen Festsetzung

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; KStG § 27 Abs. 3 S. 2; GewStG § 7 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig sind der Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit einer Altersversorgung des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers und die Berichtigung einer Steuerfestsetzung.

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine 1977 errichtete GmbH, ist u.a. mit dem Vertrieb von ...produkten, befasst. Sie ist seit 29. November 1994 im alleinigen Anteilsbesitz einer seit 1982 hälftig, ab 1992 zu 75% beteiligten Tochtergesellschaft der Herstellerin der vertriebenen Produkte.