EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1132
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2643/04
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
BFH, Beschluss vom 13.03.2007 - Aktenzeichen VI B 141/06
DRsp Nr. 2007/8135
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zu stellen sind, ist höchstrichterlich geklärt. Das Fahrtenbuch muss eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Privatanteil an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann.
Normenkette:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
Die Beschwerde ist --bei Zweifeln an der hinreichenden Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes i.S. der §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- jedenfalls unbegründet.
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