Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei einem Wirtschaftsprüfer
FG Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 8 K 74/06
DRsp Nr. 2007/6242
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei einem Wirtschaftsprüfer
1. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht eines Wirtschaftsprüfers führt nicht dazu, dass die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG) zu reduzieren sind.2. Berufliche Reisen, die sich über mehrere Tage erstrecken, dürfen nicht zu einem Eintrag zusammengefasst werden.