Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998
FG München, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 6 K 3818/01
DRsp Nr. 2003/8479
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998
Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es keine Angaben zu den aufgesuchten Geschäftspartnern enthält. Die Frage, ob nachträgliche Ergänzungen eines nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuches zulässig sind, braucht nicht entschieden zu werden, wenn die Aufzeichnungen insgesamt widersprüchlich und unvollständig sind.