FG München - Urteil vom 25.03.2003
6 K 3818/01
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 310

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998

FG München, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 6 K 3818/01

DRsp Nr. 2003/8479

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998

Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es keine Angaben zu den aufgesuchten Geschäftspartnern enthält. Die Frage, ob nachträgliche Ergänzungen eines nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuches zulässig sind, braucht nicht entschieden zu werden, wenn die Aufzeichnungen insgesamt widersprüchlich und unvollständig sind.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Besteuerung einer Pkw-Überlassung.