I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) verpachtete 1979 im Rahmen einer ertragsteuerlichen Betriebsaufspaltung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Grundstück. Entsprechend der Gestattung in dem Pachtvertrag errichtete die GmbH auf dem Grundstück eine Werkhalle, in der sie ihr Unternehmen betrieb. Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit von 25 Jahren. Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH, über deren Vermögen am 17. August 1984 das Konkursverfahren eröffnet wurde.
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