Eine finanzielle Eingliederung der Kapitalgesellschaft in das Besitz-Unternehmen setzt nach Meinung des FG voraus, daß zumindest ein Teil der Anteile an der Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft selbst gehört, sich also in ihrem Gesamtvermögen befindet. Das Urteil ist nachträglich veröffentlicht worden, weil der BFH die Revision mit Beschluß vom 12.9.1997 - XI B 202/96 (n.v.) zugelassen hat.
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