I.
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin beantragten mit der Klageschrift zugleich die Gewährung von Einsicht in die den Streitfall betreffenden Sachakten des beklagten Hauptzollamtes. Diesem Antrag entsprach der stellvertretende Vorsitzende des Senats unter dem 18.06.2009 mit der Maßgabe, dass die Prozessbevollmächtigten der Klägerin ein Gericht benennen mögen, bei dem Akteneinsicht genommen werden solle.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|