1. Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2005 vom 14. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. September 2009 wird in Höhe von 20.130,85 EUR für die Dauer der Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage (14 K 3201/09) beim Finanzgericht München ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
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