Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Milchgarantienmengenabgaben.
Der Kläger ist Milcherzeuger mit Höfen in der X-Straße sowie in der Y-Straße in A. Er wohnt in der X-Straße.
Im Rahmen einer Außenprüfung für das Milchwirtschaftsjahr 2001/2002 stellte das Hauptzollamt B mit Bericht vom 20.11.2003 fest, dass der Kläger Vereinbarungen über die Anrechnung der von ihm angelieferten Milch getroffen habe. Die Milcherzeugereigenschaft sei zu prüfen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|