Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Kläger begehrt die Änderung des Einkommensteuerbescheides des Jahres 2013 vom 03.12.2014 dahingehend, dass ihm der Freibetrag gemäß 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der erhaltenen Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Auditor in Akkreditierungsverfahren an Hochschulen gewährt wird.
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