Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. September 2019 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 14. November 2018 -
Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 1. als unzulässig abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Ansprüche aus einer Versorgungsordnung erworben hat.
Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 2012 bei der Beklagten beschäftigt, zunächst aufgrund eines bis zum 30. September 2014 - sachgrundlos - befristeten Arbeitsvertrags vom 3. September 2012. Bei Abschluss dieses Arbeitsvertrags hatte der Kläger das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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