1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. April 2022 - 9 Sa 172/22 - insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 -
2. Die Berufung der Beklagten gegen Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 -
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit ein Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 zusteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|