1. Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2022 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu zwei Dritteln, die Klägerin zu einem Drittel zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit im Blockmodell ein Anspruch auf Zahlung der einmaligen Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 zusteht.
Die Beklagte, eine Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen, beschäftigt die am 5. Mai 1955 geborene Klägerin seit dem 1. Oktober 1972 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit iHv. zuletzt 39 Stunden als Angestellte. Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Anwendung. Die Klägerin war in der Vergütungsgruppe S 14 der Anlage C zum
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