1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 2021 -
2. Die Klägerin ist der weitergehenden Revision verlustig.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin und die Beklagte zu 2. streiten in der Revisionsinstanz darüber, ob zwischen ihnen infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der ursprüngliche Beklagte zu 1. wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2020 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der W mbH (Schuldnerin) bestellt. Die Klägerin war seit dem 11. August 2014 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 18. Juni 2014 bei der Schuldnerin, die über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte, als Co-Pilotin zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst iHv. zuletzt 5.089,57 Euro beschäftigt.
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