Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Januar 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01. Juni 2016 über die bisher gezahlte betriebliche Altersversorgung in Höhe von monatlich € 3.168,07 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats weitere € 55,06 brutto, insgesamt demnach eine betriebliche Altersversorgung in Höhe von monatlich € 3.223,13 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Beträge der betrieblichen Altersversorgung für die Zeit von Juli 2015 bis Mai 2016 in Höhe von € 386,05 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf € 55,06 ab dem 01. Juli 2015, auf € 55,06 seit dem 01. August 2015, auf € 55,06 seit dem 01. September 2015, auf € 55,06 seit dem 01. Oktober 2015, auf € 55,06 seit dem 01. November 2015, auf € 55,06 seit dem 01. Dezember 2015, auf € 55,06 seit dem 01. Januar 2016 und auf € 0,63 seit dem 01. Februar 2016 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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