Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Februar 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01. März 2017 über die bisher gezahlten betrieblichen Versorgungsbezüge in Höhe von monatlich € 1.444,07 brutto hinaus weitere € 22,95 brutto, insgesamt demnach die betrieblichen Versorgungsbezüge in Höhe von monatlich € 1.467,02 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Beträge der betrieblichen Versorgungsbezüge für die Zeit von Juli 2015 bis Februar 2017 in Höhe von insgesamt € 459,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag nach Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es verbleibt bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2015.
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