Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 -
1. an die Klägerin beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von € 1.397,28 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 75,17 brutto zu zahlen,
2. an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 340,25 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von € 22,09 ab dem 01. Juli 2015, auf € 22,09 seit dem 01. August 2015, auf € 22,09 seit dem 01. September 2015, auf € 22,09 seit dem 01. Oktober 2015, auf € 22,09 seit dem 01. November 2015, auf € 22,09 seit dem 01. Dezember 2015, auf € 22,09 seit dem 01. Januar 2016, auf € 22,09 seit dem 01. Februar 2016, auf € 22,09 seit dem 01. März 2016, auf € 22,09 seit dem 01. April 2016, auf € 22,09 seit dem 01. Mai 2016, auf € 22,09 seit dem 01. Juni 2016 und auf € 75,17 seit dem 01. Juli 2016 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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