Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von 101.999,50 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01. April 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 7/100 und die Beklagte zu 93/100 zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Die Revision wird für die Klägerin nur hinsichtlich des Klagantrags zu 2. zugelassen.
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