Die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.05.2017 in Sachen
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf eine erfolgsabhängige Jahreszahlung nach der Konzernbetriebsvereinbarung vom 23.01.2013 für das Geschäftsjahr 2015. Außerdem streiten sie über einen Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung gemäß §
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen dazu bewogen haben, der Klage im Hinblick auf einen Anspruch des Klägers auf die erfolgsabhängige Jahreszahlung gemäß der KBV vom23.01.2013 stattzugeben, sie ansonsten aber abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 04.05.2017 Bezug genommen.
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