Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.11.2021 (Az:
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger im Versorgungsfalle die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die ihm zustünden, wenn er seit dem 11.10.2019 bei der VBL Versorgungsanstalt der Länder im Pflichtversicherungstarif gemäß § 63 Abs. 1 VBLS versichert worden wäre.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Parteien haben jeweils die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|