Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.08.2020, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger im Vergleich zu der ihm tatsächlich monatlich geleisteten Zahlung an betrieblicher Altersversorgung ein Anspruch auf eine höhere monatliche Zahlung seitens der Beklagten zusteht. Dabei steht im Mittelpunkt die kontroverse Auseinandersetzung der Parteien darüber, ob Bezugspunkt der Berechnung der geschuldeten betrieblichen Altersversorgung ein fixes Renteneintrittsberechnungsdatum mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder die flexible Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist, wie sie durch das Rentenversicherungsaltersgrenzenanpassungsgesetz für jeden Beschäftigten individuell festzustellen ist.
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