Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 19. Dezember 2014 wird aufgehoben.
II.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Korrektur der cutis laxa beider Oberarme sowie eine Mammareduktionsplastik jeweils in einer Vertragsklinik als Sachleistung zu gewähren.
III. IV.
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