Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 31/17 B ER wird auf 25.800,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. In der vor dem Sozialgericht (SG) anhängigen Hauptsache verfolgt er das Ziel, im Wege des Sonderbedarfs mit hälftiger Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen zu werden. Der bei dem Zulassungsausschusses für Ärzte L - Kammer Psychotherapie - gestellte Antrag war erfolgreich (Beschluss vom 08.12.2014). Den Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein wies der Berufungsausschuss zurück. Überdies ordnete er die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Zulassungsausschusses an (Beschluss vom 21.09.2016). Das von der KV angerufene SG Köln hob den Sofortvollzug auf (Beschluss vom 02.05.2017 -
II.
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