Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Honorierung des Klägers für das Quartal IV/2009. Die Honorierung des Klägers für die Quartale I/2009 bis III/2009 und I und II/2010 ist in Parallelverfahren streitig.
Der Kläger ist als Facharzt für Urologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und betreibt seine Praxis in K___.
Mit die erste Mitteilung vom 28. September 2009 abändernder
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