Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Honorierung der Klägerin für das Quartal II/2009. Die Honorierung der Klägerin für die Quartale I/2009 und III/2009 bis II/2010 ist in Parallelverfahren streitig.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft der beiden Fachärzte für Urologie H_____________________ und W____________________, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Die Praxis wird in Flensburg betrieben.
Mit die Mitteilung vom 25. März 2009 korrigierender Mitteilung vom 7. Mai 2009 wurde der Klägerin ein Regelleistungsvolumen (
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