Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Honorierung der Klägerin für das Quartal I/2010. Die Honorierung der Klägerin für die Quartale I bis IV/2009 und II/2010 ist in Parallelverfahren streitig.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft der beiden Fachärzte für Urologie H_____________________ und W___________________, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Die Praxis wird in F________ betrieben.
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