1. Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger wird der Streitwertbeschluss im Urteil des Landgerichts vom 17.12.2021 abgeändert und der Streitwert für die erste Instanz wie folgt festgesetzt:
- 50.000,- € bis 27.9.2021
- 40.000,- € vom 28.9.-7.11.2021
- 30.000,- € ab dem 8.11.2021
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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