Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.08.2019 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte nach einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal.
Der Kläger macht aus abgetretenem Recht Ansprüche gegen die Beklagte aus einem Fahrzeugkauf vom 12.12.2012 mit der Autohaus A GmbH betreffend eines Pkw B 2.0 l TDI (Neufahrzeug), Kaufpreis 45.908,25 €, geltend. Das Fahrzeug ist mit dem EURO 5-zertifizierten Motortyp EA189 ausgestattet.
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