1. Die Berufung des Klägers gegen das am 02.07.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 42.982,46 € festgesetzt.
I.
Der Kläger und die beklagte Bank streiten um die Frage der Wirksamkeit und der Rechtsfolgen des Widerrufs der Vertragserklärung des Klägers zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Teilfinanzierung eines Kraftfahrzeugs.
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