Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.06.2018, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt
bis zum 21.08.2018 auf 44.000 Euro
ab dem 22.08.2018 auf bis zu 19.000 Euro.
I.
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