Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2017 -
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers sieben Stunden und 18 Minuten gutzuschreiben.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 60 % und die Beklagte 40 % zu tragen. Die Kosten der Berufung sowie der Revision hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers.
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