Durch notariellen Vertrag vom 23. Juli 2003 errichteten die Gesellschafter H. E. und O. S. die Klägerin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und bestellten D. Si. zum Geschäftsführer. Die Gesellschaft ist nicht im Handelsregister eingetragen. Die Klägerin begehrt mit der Klage, die sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unter Angabe der Vertretung durch ihren Geschäftsführer eingereicht hat, Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Schadensfall im Oktober 2003. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie als unzulässig abgewiesen. Dagegen richtet sich die von dem erkennenden Senat zugelassene Revision der Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|