(einschließlich Abweichender Meinung[en])
A.
Die Vorlage betrifft die Änderung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften mit Wirkung für einen bereits laufenden Veranlagungszeitraum (hier Kalenderjahr 1972).
I.
1. Bereits wenige Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes begann eine wachsende Zahl von im Inland Steuerpflichtigen, das internationale Steuergefälle zur Verminderung ihrer Steuerlast zu nutzen. Dies geschah unter anderem dadurch, daß steuerpflichtige Deutsche im Sinne des Art. 116 GG ihren Wohnsitz in niedrigbesteuernde Gebiete wie insbesondere die Schweiz verlegten, wobei sie ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bundesgebiet oftmals im wesentlichen ungeschmälert aufrechterhielten.
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