Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 3. Juli 2020 geändert.
Der Beklagte wird unter Änderung des an den Kläger gerichteten Bescheids vom 19. Juli 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Februar 2019 verpflichtet, das dem Kläger für den Zeitraum vom 19. Dezember 2017 bis 18. April 2018 (Lebensmonate 18 bis 21) vorläufig bewilligte Elterngeld in Höhe von 150.- € je Lebensmonat des Kindes endgültig festzusetzen.
Der Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren.
Die Revision wird zugelassen.
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