FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.03.2012
12 K 12022/10
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GewStG § 8 Nr. 7;

Passivierung einer Erstattungsverpflichtung betreffend ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen als vGA Betriebsverpachtung bei unentgeltlicher Überlassung des nicht im Eigentum des Verpächters stehenden Betriebsgrundstücks

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen 12 K 12022/10

DRsp Nr. 2012/15885

Passivierung einer Erstattungsverpflichtung betreffend ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen als vGA Betriebsverpachtung bei unentgeltlicher Überlassung des nicht im Eigentum des Verpächters stehenden Betriebsgrundstücks

1. Die Passivierung einer Erstattungsverpflichtung betreffend ein durch das Gesellschaftsverhältnis (da dem Fremdvergleich nicht standhaltend) veranlasstes Darlehen führt zu einer vGA. 2. Eine Betriebsverpachtung im gewerbesteuerlichen Sinne liegt auch vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (Betriebsgrundstück) nicht im zivilrechtlichen Eigentum des Verpächters steht und nicht mit verpachtet, sondern dem Pächter im Wege eines stillschweigenden unentgeltlichen Gesellschafterbeitrags überlassen wird.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GewStG § 8 Nr. 7;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sowie um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Pachtzinsen.