FG München - Urteil vom 27.04.2015
7 K 1760/13
Normen:
EStG § 5 Abs. 4a; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2015, 2992
DStRE 2017, 257

Passivierung von Buy-Back-Rückstellungen Bewertung einer Rückkaufsoption

FG München, Urteil vom 27.04.2015 - Aktenzeichen 7 K 1760/13

DRsp Nr. 2015/10732

Passivierung von „Buy-Back”-Rückstellungen Bewertung einer Rückkaufsoption

1. Für die Verpflichtung aus einer Option, zuvor verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen, da in der Einräumung der Option eine wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Leistung zu sehen ist, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-)Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist (vgl. BFH v. 11.10.2007, IV R 52/04, BStBl II 2009, 705 und v. 17.11.2010, I R 83/09, BStBl II 2011, 812).