Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Gesellschafterdarlehen, hinsichtlich derer ein Rangrücktritt vereinbart wurde, erfolgswirksam ausgebucht werden müssen.
Die Klägerin ist in der Rechtsform einer GmbH tätig. An ihr waren im Streitzeitraum vier Gesellschafter beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Herstellung von … Geschäftsjahr der Klägerin ist das Kalenderjahr.
Im Jahr 2006 führte das Finanzamt für Groß – und Konzernbetriebsprüfung D bei der Klägerin eine Außenprüfung durch. Dabei stellte der Prüfer unter anderem fest: In den Bilanzen der Klägerin waren folgende Gesellschafterdarlehen passiviert:
2000 | 2001 | 2002 | 2003 |
DM 18.289.275,66 | DM 54.377.122,97 | DM 39.051.113,79 | DM 9.538.689,89 |
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